Vermögen und Altersvorsorge
Neu ab Januar 2027: das geförderte Altersvorsorgedepot
auch für Beamte
Deine Pension ist eine starke Basis. Ob sie für deinen Lebensstandard reicht, hängt von deinen Dienstjahren, Teilzeitphasen und Kosten im Ruhestand ab. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot legt der Staat bis zu 540 € Zulage pro Jahr dazu plus Steuervorteile. Wir zeigen dir, wie du das für dich nutzt.
Die Ausgangslage
Deine Pension ist solide aber kein Selbstläufer
Den Höchstsatz der Pension von 71,75 % deiner ruhegehaltfähigen Bezüge erreichst du erst nach rund 40 Dienstjahren. Ein später Einstieg, Teilzeit oder Beurlaubung senken deinen Anspruch. Und auch im Ruhestand laufen Steuern und die Beiträge zur privaten Krankenversicherung weiter. Wer früh ergänzend vorsorgt, hält seinen Lebensstandard mit kleinen monatlichen Beträgen.
Die Reform 2027
Das Altersvorsorgedepot löst Riester ab
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz startet am 1. Januar 2027 eine neue staatlich geförderte Vorsorge. Statt starrer Beitragsgarantie investierst du in Fonds und ETFs und bekommst trotzdem Zulagen und Steuervorteile. Neue Riester-Verträge gibt es dann nicht mehr.
Grundzulage
bis 540 € pro Jahr
50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € im Jahr.
Kinderzulage
bis 300 € pro Kind
Für jedes kindergeldberechtigte Kind. Jedes Jahr zusätzlich zur Grundzulage.
Startbonus
200 € einmalig
Für alle, die vor ihrem 25. Geburtstag starten. Ideal für Anwärterinnen und Anwärter.
Steuervorteil
Sonderausgabenabzug
Beiträge sind steuerlich absetzbar. Erträge wachsen in der Ansparphase steuerfrei, versteuert wird erst im Ruhestand.
Stand: Oktober 2026 · Grundlage: Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026) · Angaben ohne Gewähr, keine Anlageberatung · Fachlich vor Livegang prüfen
Was sich ändert
Mehr Freiheit als bei Riester
01
Renditechancen statt Garantiezwang
Statt starrer Beitragsgarantie investierst du in Fonds und ETFs. Je nach Produkt wählst du 0, 80 oder 100 % Garantie passend zu deiner Restlaufzeit.
02
Kosten mit Deckel
Beim gesetzlichen Standardprodukt sind die Effektivkosten auf rund 1,0 % pro Jahr gedeckelt. Nach fünf Jahren überträgt dein Anbieter das Depot bei einem Wechsel kostenfrei.
03
Flexibel im Ruhestand
Ab 65 wählst du zwischen lebenslanger Rente und Auszahlplan bis mindestens 85. Bis zu 30 % kannst du dir zu Beginn auf einmal auszahlen lassen.
Speziell für Beamte
Eine Einwilligung entscheidet über deine Zulage
Als Beamtin oder Beamter bist du unmittelbar förderberechtigt und auch schon als Anwärterin oder Anwärter. Damit die Zulagen fließen, musst du deinem Dienstherrn erlauben, deine Besoldungsdaten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen zu übermitteln. Fehlt diese Einwilligung, gibt es keine Zulage.
Bei höherer Besoldung lohnt sich oft vor allem der Steuervorteil. Und wenn du schon einen Riester-Vertrag hast: Er läuft weiter. Ein Wechsel in die neue Förderung ist möglich, aber nicht umkehrbar und eine Kündigung kann Zulagen kosten. Das prüfen wir gemeinsam.
Deine Analyse
Das schauen wir uns gemeinsam an
01
Deine Lücke im Ruhestand
Wir rechnen aus, welche Pension du zu erwarten hast – und was nach Steuern und Krankenversicherung fehlt.
02
Förderung voll ausschöpfen
Zulagen, Kinderzulagen und Steuervorteil – wir zeigen dir den Beitrag, der für dich am meisten bringt.
03
Bestehende Verträge prüfen
Riester, Fondssparpläne, Lebensversicherungen: Wir klären, was bleiben sollte und wo ein Wechsel sinnvoll ist.




