Dienstunfähigkeit
Was passiert, wenn du deinen Dienst nicht mehr ausüben kannst?
Bei Dienstunfähigkeit zahlt der Dienstherr ein Ruhegehalt – oft aber weniger, als viele erwarten. Gerade in den ersten Dienstjahren kann die Lücke groß sein. Wir zeigen dir, wo du stehst.
Die Grundlage
So sichert dich der Dienstherr ab
Als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit erhältst du bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt. Wie hoch es ist, hängt von deinen ruhegehaltfähigen Dienstjahren und deiner Besoldung ab. Wer früh ausfällt, hat noch wenige Dienstjahre gesammelt – entsprechend niedrig fällt das Ruhegehalt aus.
Foto: Beratung am Tisch, Unterlagen unlesbar
Foto: junge Lehrkraft oder Polizistin in Zivil, ruhige Szene
Berufseinstieg
Besonders wichtig auf Widerruf und auf Probe
Wer als Anwärterin, Anwärter oder auf Probe dienstunfähig wird, erhält ohne Dienstunfall in der Regel kein Ruhegehalt. Stattdessen folgt meist die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung kann diese Lücke schließen – und je früher du sie abschließt, desto einfacher sind meist die Gesundheitsfragen.
Fachlich vor Livegang prüfen
Deine Analyse
Das schauen wir uns gemeinsam an
01
Dein heutiger Anspruch
Was würdest du heute bei Dienstunfähigkeit erhalten – und was fehlt zu deinem Netto?
02
Die passende Klausel
Wir achten darauf, dass der Versicherer die Entscheidung deines Dienstherrn anerkennt.
03
Zeitpunkt und Gesundheit
Wir klären, welche Gesundheitsfragen anstehen und wann ein Abschluss sinnvoll ist.


