Dienstunfähigkeit

Was passiert, wenn du deinen Dienst nicht mehr ausüben kannst?

Bei Dienstunfähigkeit zahlt der Dienstherr ein Ruhegehalt – oft aber weniger, als viele erwarten. Gerade in den ersten Dienstjahren kann die Lücke groß sein. Wir zeigen dir, wo du stehst.

Die Grundlage

So sichert dich der Dienstherr ab

Als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit erhältst du bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt. Wie hoch es ist, hängt von deinen ruhegehaltfähigen Dienstjahren und deiner Besoldung ab. Wer früh ausfällt, hat noch wenige Dienstjahre gesammelt – entsprechend niedrig fällt das Ruhegehalt aus.

Foto: Beratung am Tisch, Unterlagen unlesbar

Foto: junge Lehrkraft oder Polizistin in Zivil, ruhige Szene

Berufseinstieg

Besonders wichtig auf Widerruf und auf Probe

Wer als Anwärterin, Anwärter oder auf Probe dienstunfähig wird, erhält ohne Dienstunfall in der Regel kein Ruhegehalt. Stattdessen folgt meist die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung kann diese Lücke schließen – und je früher du sie abschließt, desto einfacher sind meist die Gesundheitsfragen.

Fachlich vor Livegang prüfen

Deine Analyse

Das schauen wir uns gemeinsam an

01

Dein heutiger Anspruch

Was würdest du heute bei Dienstunfähigkeit erhalten – und was fehlt zu deinem Netto?

02

Die passende Klausel

Wir achten darauf, dass der Versicherer die Entscheidung deines Dienstherrn anerkennt.

03

Zeitpunkt und Gesundheit

Wir klären, welche Gesundheitsfragen anstehen und wann ein Abschluss sinnvoll ist.

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Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Reg.-Nr. D-VXJU-GWTWC-35 · Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO, Reg.-Nr. D-F-142-BD6N-41 · Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 GewO, Reg.-Nr. D-W-142-1DPN-54 · Erlaubnisbehörde: IHK zu Köln · Vermittlerregister: www.vermittlerregister.info

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