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Widerruf, Probe, Lebenszeit: Was sich bei der Absicherung ändert
Vom Vorbereitungsdienst bis zur Lebenszeit-Urkunde ändert sich deine Versorgung Stück für Stück. Was in welcher Phase gilt und wann du handeln solltest.
Raimund Balmes
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Das Wichtigste in Kürze
Auf Widerruf und auf Probe: Bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall folgt meist die Entlassung mit Nachversicherung in der Rentenversicherung.
Auf Lebenszeit: Ein Anspruch auf Ruhegehalt entsteht in der Regel nach 5 Jahren Dienstzeit, anfangs meist in Höhe der Mindestversorgung.
Die größte Versorgungslücke besteht also ganz am Anfang der Laufbahn.
Wer früh absichert, profitiert von niedrigeren Beiträgen und einfacheren Gesundheitsfragen.
Bei jedem Statuswechsel lohnt sich ein kurzer Check von Dienstunfähigkeits- und Krankenversicherung.
Der Weg ins Beamtenverhältnis führt meist über drei Stationen: Widerruf, Probe, Lebenszeit. Mit jeder Station ändert sich, was dein Dienstherr im Ernstfall für dich übernimmt. Wer die Unterschiede kennt, kann seine Absicherung rechtzeitig anpassen.
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf
Im Vorbereitungsdienst, etwa im Referendariat oder in der Polizeiausbildung, bist du Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Wirst du in dieser Zeit dauerhaft dienstunfähig, wirst du ohne Dienstunfall in der Regel entlassen. Ein Ruhegehalt gibt es nicht. Stattdessen wirst du in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, die Beiträge trägt dein Dienstherr. Aus wenigen Beitragsjahren entsteht aber nur ein sehr geringer Anspruch.
Beamtinnen und Beamte auf Probe
Nach der Ausbildung folgt die Probezeit. Auch hier gilt: Ohne Dienstunfall führt eine dauerhafte Dienstunfähigkeit in der Regel zur Entlassung und zur Nachversicherung. Ein Ruhegehalt erhältst du in dieser Phase nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel nach einem Dienstunfall.
Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit
Mit der Ernennung auf Lebenszeit wirst du bei Dienstunfähigkeit nicht mehr entlassen, sondern in den Ruhestand versetzt. Voraussetzung für ein Ruhegehalt ist in der Regel eine Dienstzeit von mindestens 5 Jahren. In den ersten Jahren liegt dein Anspruch meist bei der Mindestversorgung, weil der Ruhegehaltssatz erst mit den Dienstjahren wächst.
Was bedeutet das für deine Absicherung?
Die Lücke ist am Anfang der Laufbahn am größten und wird mit den Jahren kleiner. Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung sollte deshalb schon im Vorbereitungsdienst greifen. Achte darauf, dass sie eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält und sich bei einem Statuswechsel ohne neue Gesundheitsprüfung anpassen lässt.
Auch deine Krankenversicherung solltest du bei jedem Statuswechsel prüfen. Ein Anwärtertarif muss rechtzeitig in einen regulären Beihilfetarif umgestellt werden.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
So früh wie möglich. Jung und gesund abgeschlossen, sind die Beiträge niedriger und die Gesundheitsfragen meist unkompliziert. Raimund zeigt dir in einer kostenlosen Analyse, was in deiner aktuellen Phase wichtig ist.
Quellen
Beratungsunterlage „Datenerhebung & Beratung Beamte“ (NRW)
Die Regeln unterscheiden sich in Details zwischen Bund und Ländern.

Stärke für das, was zählt.
Kontakt
Raimund Balmes
Am Kornfeld 3, 51105 Köln
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