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Freie Heilfürsorge bei der Polizei: Was im Ruhestand passiert
Im Dienst zahlt die Heilfürsorge fast alles. Mit der Pension endet sie und du brauchst eine private Krankenversicherung. Warum du dich schon heute darum kümmern solltest.
Raimund Balmes
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Das Wichtigste in Kürze
Die freie Heilfürsorge gilt nur im aktiven Dienst. Mit dem Ruhestand endet sie.
Als Pensionär bekommst du in NRW 70 % Beihilfe. Die restlichen 30 % sicherst du über eine private Krankenversicherung ab.
Wer erst kurz vor der Pension einen Tarif sucht, muss durch eine Gesundheitsprüfung. Zuschläge oder Ablehnung sind möglich.
Eine Anwartschaftsversicherung sichert deinen heutigen Gesundheitszustand für später.
Die Öffnungsaktion der PKV gilt für dich nur in den ersten sechs Monaten nach Beginn der Heilfürsorge.
Als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter in NRW zahlst du im Dienst keinen Cent für deine Krankenversicherung. Die freie Heilfürsorge übernimmt Arztbesuche, Krankenhaus und Medikamente direkt. Was viele nicht auf dem Schirm haben: Dieser Schutz endet mit dem Tag deiner Pensionierung. Ab dann brauchst du eine private Krankenversicherung. Die Weichen dafür stellst du am besten schon heute.
Was ist die freie Heilfürsorge?
Die freie Heilfürsorge ist die Gesundheitsversorgung, die der Dienstherr für Polizeivollzugsbeamte direkt übernimmt. In NRW ist sie in § 112 Abs. 2 Landesbeamtengesetz und in der Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizei (FHVOPol) geregelt. Der Umfang richtet sich grundsätzlich nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, Zuzahlungen fallen weg.
Du zahlst also keinen Beitrag, bewegst dich aber auf Kassenniveau. Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer, Heilpraktiker oder hochwertiger Zahnersatz gehören nicht zum Standard. Für solche Mehrkosten gibt es in NRW ergänzend Beihilfe, allerdings nur anteilig und mit Selbstbehalten.
Was passiert mit der Heilfürsorge im Ruhestand?
Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet die freie Heilfürsorge. Das gilt für die reguläre Pensionierung genauso wie für den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Als Versorgungsempfänger wechselst du ins Beihilfesystem.
In NRW beträgt der Beihilfesatz für Versorgungsempfänger 70 % (§ 12 BVO NRW). Die übrigen 30 % deiner Krankheitskosten sicherst du selbst ab, über einen Beihilfetarif der privaten Krankenversicherung. Dafür wirst du ab dann als Privatpatient behandelt und nicht mehr auf Kassenniveau.
Bei der Polizei kommt dieser Wechsel früher als bei vielen anderen Beamten. Die besondere Altersgrenze im Polizeivollzugsdienst liegt in NRW grundsätzlich bei 62 Jahren.
Warum ist der Wechsel in die PKV kurz vor der Pension so schwierig?
Weil die private Krankenversicherung beim Abschluss deine Gesundheit prüft. Nach Jahrzehnten im Dienst, oft mit Schichtdienst und körperlicher Belastung, stehen bei den meisten Menschen einige Diagnosen in der Akte. Die Folge können Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder sogar eine Ablehnung sein.
Dazu kommt das Eintrittsalter. Wer mit Anfang 60 neu in die PKV einsteigt, hat keine Alterungsrückstellungen aufgebaut. Der Beitrag fällt entsprechend hoch aus, und zwar genau dann, wenn dein Einkommen auf die Pension sinkt.
Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel keine Lösung. Als Pensionär fehlen dir meist die nötigen Vorversicherungszeiten, und deinen Beihilfeanspruch könntest du dort kaum nutzen.
Wie sichert eine Anwartschaftsversicherung deine Gesundheit für später?
Mit einer Anwartschaftsversicherung reservierst du dir schon heute einen Beihilfetarif für die Zeit nach der Heilfürsorge. Die Gesundheitsprüfung findet beim Abschluss statt. Erkrankungen, die danach auftreten, spielen beim späteren Wechsel keine Rolle mehr.
Es gibt zwei Varianten:
Kleine Anwartschaft: Sie sichert deinen Gesundheitszustand. Der spätere Beitrag richtet sich nach deinem Alter beim Wechsel. Sie kostet meist nur wenige Euro im Monat.
Große Anwartschaft: Sie sichert zusätzlich dein heutiges Eintrittsalter und baut bereits Alterungsrückstellungen auf. Sie ist teurer, dafür fällt der Beitrag im Ruhestand niedriger aus.
Je länger es bis zu deiner Pension noch ist, desto stärker wirkt der Vorteil der großen Anwartschaft auf deinen späteren Beitrag. Welche Variante sich für dich rechnet, hängt von deinem Alter, deinem Tarif und deinem Budget ab.
Was bringt die Öffnungsaktion der PKV für Polizisten?
Die Öffnungsaktion ist eine Aufnahmegarantie der privaten Krankenversicherer für Beamte. Für Heilfürsorgeberechtigte gilt sie nur in Form einer Anwartschaft und nur innerhalb von sechs Monaten nach Beginn deines Heilfürsorgeanspruchs, also meist direkt zu Beginn der Ausbildung.
Innerhalb dieser Frist darf dich kein Versicherer ablehnen, Leistungsausschlüsse gibt es nicht und ein Risikozuschlag ist auf höchstens 30 % begrenzt. Nach dem Ende der Dienstzeit ist eine Aufnahme über die Öffnungsaktion nicht mehr möglich. Ergänzungstarife, zum Beispiel für Chefarzt oder Einbettzimmer, sind nicht Teil der Öffnungsaktion.
Gerade wer schon mit Vorerkrankungen in den Polizeidienst startet, sollte diese Frist auf keinen Fall verstreichen lassen.
Was gilt für Familie und Pflege?
Die freie Heilfürsorge gilt nur für dich, nicht für Ehepartner und Kinder. Für sie bekommst du in NRW Beihilfe: 70 % für den Ehe- oder Lebenspartner, sofern seine Einkünfte im Vorjahr 20.000 € nicht überschritten haben, und 80 % für Kinder. Den Rest sicherst du über einen Beihilfetarif ab, oder deine Familie ist gesetzlich versichert.
Auch die Pflege gehört nicht zur Heilfürsorge. Als Heilfürsorgeberechtigter brauchst du eine private Pflegepflichtversicherung (§ 23 SGB XI), die auf die Beihilfe abgestimmt ist.
Was solltest du jetzt tun?
Prüfe, ob du bereits eine Anwartschaft hast und ob es eine kleine oder große ist.
Bist du Anwärterin oder Anwärter, nutze die Sechsmonatsfrist der Öffnungsaktion.
Überlege, ob dir Zusatztarife für Zahn oder Krankenhaus schon im Dienst wichtig sind.
Lass dir einige Jahre vor der Pension Tarif und Beitrag für den Ruhestand durchrechnen.
Über das dbb vorsorgewerk gibt es für Mitglieder von dbb-Gewerkschaften Sondertarife. In unserer Beratungsunterlage spart ein Polizeibeamter in NRW (A9) so bei der beihilfekonformen Krankenversicherung ab dem Ruhestand bis zum 84. Lebensjahr rund 2.178 € (Beispielrechnung, im Einzelfall abweichend). Raimund prüft in einer kostenlosen Analyse, welche Anwartschaft zu dir passt und was dich die Krankenversicherung im Ruhestand kosten wird.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Heilfürsorge im Ruhestand
Was Polizistinnen und Polizisten zu Pension, Beihilfe, Anwartschaft und Familie wissen sollten.
Stand der Antworten:
Quellen
Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizei (FHVOPol), recht.nrw.de
Bezirksregierung Münster: Freie Heilfürsorge und Beihilfe (PDF, Stand 30.01.2026)
Bezirksregierung Köln: Beihilfe FAQ für Polizistinnen und Polizisten (PDF)
Beratungsunterlage „Datenerhebung & Beratung Beamte“ (NRW), Beispiel Polizeibeamter NRW
Die Angaben beziehen sich auf Polizeivollzugsbeamte in NRW. Bund und andere Länder haben eigene Regeln zur Heilfürsorge.

Stärke für das, was zählt.
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Am Kornfeld 3, 51105 Köln
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