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PKV und Beihilfe: So passen beide Teile zusammen
Die Beihilfe zahlt einen festen Anteil deiner Krankheitskosten, die private Krankenversicherung den Rest. Wie hoch die Anteile sind und worauf du achten solltest.
Raimund Balmes
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Das Wichtigste in Kürze
Die Beihilfe übernimmt einen festen Prozentsatz deiner Krankheitskosten, den Bemessungssatz.
Im Bund gilt: 50 % für aktive Beamte, 70 % ab zwei Kindern und im Ruhestand, 80 % für Kinder.
Den Rest versicherst du über einen Beihilfetarif der privaten Krankenversicherung.
Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen, die Sätze können abweichen.
Wichtig sind Lücken, die die Beihilfe nur teilweise erstattet, etwa höhere Arzthonorare.
Als Beamtin oder Beamter bist du in der Regel nicht gesetzlich, sondern privat krankenversichert. Das liegt an der Beihilfe: Dein Dienstherr übernimmt einen Teil deiner Krankheitskosten direkt. Für den restlichen Teil brauchst du eine private Krankenversicherung, die genau diese Lücke schließt.
Was ist die Beihilfe?
Die Beihilfe ist ein Teil der Fürsorgepflicht deines Dienstherrn. Du reichst Arztrechnungen bei der Beihilfestelle ein und bekommst einen festgelegten Anteil erstattet. Den anderen Anteil reichst du bei deiner privaten Krankenversicherung ein.
Wie hoch ist der Beihilfe-Anteil?
Der Anteil heißt Bemessungssatz. Nach der Bundesbeihilfeverordnung gilt:
50 % für beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte
70 % für Beihilfeberechtigte mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
70 % für Versorgungsempfänger, also im Ruhestand
70 % für berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner
80 % für berücksichtigungsfähige Kinder
Die Länder haben eigene Regeln. In Baden-Württemberg zum Beispiel bleibt es für Beamte, die seit 2013 eingestellt wurden, auch im Ruhestand bei 50 %.
Was leistet der Beihilfetarif der PKV?
Ein Beihilfetarif ist genau auf deinen Bemessungssatz zugeschnitten. Bekommst du 50 % Beihilfe, versicherst du die anderen 50 % privat. Ändert sich dein Satz, zum Beispiel beim zweiten Kind oder beim Eintritt in den Ruhestand, wird der Tarif angepasst.
Wo entstehen Lücken?
Die Beihilfe erstattet ärztliche Leistungen nur bis zu bestimmten Grenzen. Rechnet ein Spezialist zum Beispiel über dem 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte ab, bleibt ohne passenden Tarif ein Eigenanteil. Gute Beihilfetarife übernehmen in solchen Fällen auch den Teil, den die Beihilfe nicht trägt.
Weitere typische Punkte, die wir prüfen:
Zahnersatz und Kieferorthopädie
Wahlleistungen im Krankenhaus, etwa Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung
Heilpraktiker und Brillen
die Pflegepflichtversicherung, die du zusätzlich brauchst
Welcher Tarif passt zu dir?
Das hängt von deinem Bundesland, deinem Familienstand und deinen Ansprüchen ab. Über das dbb vorsorgewerk gibt es für Mitglieder von dbb-Gewerkschaften außerdem Sondertarife. Raimund vergleicht die Angebote für dich und zeigt dir, wo deine Lücken liegen.
Quellen
§ 46 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV): Bemessung der Beihilfe
Beratungsunterlage „Datenerhebung & Beratung Beamte“ (NRW), Beispiel GOÄ und Hinweis Baden-Württemberg
Die Werte beziehen sich auf das Bundesrecht. Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen mit abweichenden Regeln.

Stärke für das, was zählt.
Kontakt
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Am Kornfeld 3, 51105 Köln
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