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Warum der Dienstherr bei Dienstunfähigkeit nicht alles zahlt
Viele Beamte verlassen sich auf ihren Dienstherrn. Doch wer früh dienstunfähig wird, bekommt oft nur einen Bruchteil seines Gehalts. So rechnest du deine Lücke aus.
Raimund Balmes
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Das Wichtigste in Kürze
Ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit gibt es in der Regel erst nach 5 Jahren Dienstzeit.
Pro Dienstjahr entstehen 1,79375 % Ruhegehalt, höchstens 71,75 % nach 40 Jahren.
Wer früh ausfällt, landet meist bei der Mindestversorgung: 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge oder, wenn günstiger, 65 % aus der Endstufe A 4.
Anwärter und Beamte auf Probe werden ohne Dienstunfall meist entlassen und in der Rentenversicherung nachversichert.
Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung schließt die Lücke zwischen Versorgung und Nettogehalt.
Als Beamtin oder Beamter bist du gut abgesichert – so zumindest der weit verbreitete Eindruck. Für den Ruhestand nach einer vollen Laufbahn stimmt das auch. Wirst du aber früh dienstunfähig, sieht die Rechnung anders aus. Denn das Ruhegehalt wächst mit jedem Dienstjahr, und am Anfang der Laufbahn hast du noch wenige davon.
Wann gilt man als dienstunfähig?
Dienstunfähig bist du, wenn du deine Dienstpflichten aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr erfüllen kannst. Das kann auch dann der Fall sein, wenn du innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hast und keine Aussicht besteht, dass du in den nächsten sechs Monaten wieder voll dienstfähig wirst. Die Entscheidung trifft dein Dienstherr, in der Regel auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens – nicht du und nicht deine Versicherung.
Wie hoch ist das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit?
Für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit erhältst du 1,79375 % deiner ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Der Höchstsatz von 71,75 % ist nach 40 Jahren erreicht.
Ein Beispiel: Nach 10 Dienstjahren ergibt sich ein Ruhegehaltssatz von rund 17,9 %. Damit greift die Mindestversorgung. Sie beträgt 35 % deiner ruhegehaltfähigen Bezüge oder, wenn das günstiger ist, 65 % der Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4. Selbst nach 31 Dienstjahren liegt der Satz erst bei 55,61 %.
Die Mindestversorgung verhindert, dass du ohne Einkommen dastehst. Für die meisten Beamtinnen und Beamten im gehobenen Dienst liegt sie aber deutlich unter dem bisherigen Nettogehalt – zumal Beiträge zur privaten Krankenversicherung weiterlaufen.
Was gilt für Anwärter und Beamte auf Probe?
Hier ist die Lücke am größten. Wer als Beamtin oder Beamter auf Widerruf oder auf Probe dienstunfähig wird, wird ohne Dienstunfall in der Regel entlassen. Ein Ruhegehalt gibt es dann nicht. Stattdessen wirst du in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Deren Erwerbsminderungsrente fällt nach wenigen Berufsjahren meist sehr niedrig aus.
Wie schließt du die Lücke?
Mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung. Wichtig ist dabei vor allem die Dienstunfähigkeitsklausel: Sie sorgt dafür, dass der Versicherer die Entscheidung deines Dienstherrn anerkennt und nicht selbst noch einmal prüft. Achte außerdem darauf, dass die Absicherung schon in der Anwärter- und Probezeit greift – dann, wenn du sie am dringendsten brauchst.
Je früher du abschließt, desto günstiger ist der Beitrag und desto einfacher sind meist die Gesundheitsfragen.
Wie hoch ist deine persönliche Lücke?
Das hängt von deinem Status, deinen Dienstjahren, deiner Besoldung und deinem Bundesland ab. Raimund rechnet sie dir in einer kostenlosen Analyse aus und zeigt dir, welche Absicherung zu dir passt.
Quellen
§ 14 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG): Höhe des Ruhegehalts
Beratungsunterlage „Datenerhebung & Beratung Beamte“ (NRW)
Die Werte beziehen sich auf das Bundesrecht. Die Länder haben eigene Versorgungsgesetze mit ähnlichen, aber nicht immer gleichen Regeln.

Stärke für das, was zählt.
Kontakt
Raimund Balmes
Am Kornfeld 3, 51105 Köln
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